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Ver­si­che­rungs­recht

Haben Sie Ihren Ver­si­che­rungs­schein aus­führ­lich gele­sen, ver­ste­hen Sie das Klein­ge­druck­te und/ oder sind sich sicher, dass eine Ange­le­gen­heit ver­si­chert ist?
Die meis­ten Ver­si­che­rer ver­su­chen, die Ansprü­che ihrer Kun­den prä­ven­tiv abzu­weh­ren, um ihre Kos­ten zu decken. So gibt es im Anspruchs­fall oft ein schlim­mes Erwa­chen: Dann näm­lich müs­sen vie­le Ver­si­cher­te fest­stel­len, dass der eige­ne Ver­si­che­rer auf­grund der ver­wen­de­ten Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu Unrecht nicht leis­ten will, weil die Bedin­gun­gen ent­we­der unwirk­sam oder gar nicht Ver­trags­be­stand­teil gewor­den sind.

Ich prü­fe Ihren Ver­si­che­rungs­ver­trag für Sie trans­pa­rent und ver­ständ­lich, ana­ly­sie­re Ihren Ver­si­che­rungs­schutz und mache Ihre Leis­tungs­an­sprü­che bei­spiels­wei­se gegen­über Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen, Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen, Unfall­ver­si­che­run­gen, u.v.m.,  geltend. 

Ab Ein­tritt des Scha­dens bis zur abschlie­ßen­den Regu­lie­rungs­ent­schei­dung betreue ich Sie und set­ze Ihre Ansprü­che – wenn not­wen­dig – auch gericht­lich durch.

Zögern Sie nach Vor­lie­gen eines Ver­si­che­rungs­fal­les oder Scha­den­ein­tritts nicht, mich zu kontaktieren!