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Ver­kehrs­recht

Ver­kehrs­un­fall?

Ver­zich­ten Sie im Fal­le eines Unfalls kei­nes­falls auf einen Anwalt!
Auch wenn der Unfall­geg­ner die Schuld zugibt: Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen sind knall­har­te Geg­ner. Sie ver­su­chen, Ihre Ansprü­che und Ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen an jeder nur mög­li­chen Stel­le zu redu­zie­ren. Daher: Ver­trau­en Sie auf die Kom­pe­tenz eines Spe­zia­lis­ten in die­sem Rechts­ge­biet!
Ich über­neh­me für Sie die Scha­dens­re­gu­lie­rung nach Ver­kehrs­un­fäl­len und bin Ihnen bei der Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che gegen­über dem Schä­di­ger und/oder des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rer außer­ge­richt­lich und gericht­lich behilf­lich. Oft klä­ren Ver­si­che­run­gen Geschä­dig­te kaum über ihre Ansprü­che auf. Geschä­dig­te ken­nen meist ihre Ansprü­che gar nicht. Ich klä­re Sie und die Ver­si­che­rung auf und set­ze Ihre Ansprü­che durch.

Wich­tig!
Wer unver­schul­det in einen Ver­kehrs­un­fall ver­wi­ckelt wird, muss in der Regel kei­ne Kos­ten für den Rechts­an­walt bezah­len. Die­se über­nimmt im Rah­men Ihrer Ein­stands­pflicht die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Unfallgegners.

Zögern Sie nicht, mich direkt nach einem Ver­kehrs­un­fall zu kontaktieren!

Buß­geld­be­schei­de sind oft fehlerhaft

Ich ver­tre­te Sie dar­über hin­aus selbst­ver­ständ­lich in Buß­geld- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren, sowie Ver­kehrs­straf­ver­fah­ren außer­ge­richt­lich und vor Gericht. In Deutsch­land wer­den jähr­lich meh­re­re Mil­lio­nen Buß­geld­be­schei­de im Ver­kehrs­recht erlas­sen. Es zahlt sich aus, dage­gen vor­zu­ge­hen, denn eine Viel­zahl ist fehlerhaft.

Wir prü­fen Ihren Buß­geld­be­scheid oder Ihren Anhö­rungs­bo­gen mit höchs­ter Sorgfalt.

Die Kos­ten für den Anwalt und den Sach­ver­stän­di­gen für ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren über­nimmt grund­sätz­lich Ihre Ver­kehrs­recht­schutz­ver­si­che­rung, sofern zum Zeit­punkt der Ord­nungs­wid­rig­keit ein Recht­schutz­ver­si­che­rungs­ver­trag bestand. Denn in der Regel wird Ihnen vor­ge­wor­fen, dass die Tat fahr­läs­sig began­gen wur­de.
Zögern Sie des­halb nicht, mich bei­spiels­wei­se bei Geschwin­dig­keits-über­schrei­tun­gen, Rot­licht­ver­stö­ßen oder Han­dy am Steu­er zu kon­tak­tie­ren!
Aber auch wenn Sie in die­sen Fäl­len kei­ne Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, wer­de ich Sie unter Abwä­gung und Ein­be­zie­hung der zu erwar­ten­den Kos­ten bera­ten und vertreten.

 

Leis­tun­gen im Ver­kehrs­recht zusammengefasst:

  • Scha­dens­re­gu­lie­rung von Ver­kehrs­un­fäl­len im In- und Aus­land — außer­ge­richt­lich und gerichtlich
  • Durch­set­zung von Schmerzensgeldansprüchen
  • Ver­kehrs­straf­recht (z.B. Trun­ken­heit im Ver­kehr oder uner­laub­tes Ent­fer­nen vom Unfallort)
  • Buß­geld- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren (z.B. Rot­licht­ver­stoß, Geschwindigkeitsüberschreitung)
  • Füh­rer­schein­an­ge­le­gen­hei­ten
  • Ver­trags­fra­gen beim Auto­kauf (z.B. Gewähr­leis­tung und Sachmangel)
  • Ver­si­che­rungs­an­ge­le­gen­hei­ten (z.B. Kas­ko, Teilkasko)