09621 9167703 info@kanzlei-groeschl.de

For­de­rungs­bei­trei­bung & Forderungsabwehr

Zahl­rei­che offe­ne For­de­run­gen von zah­lungs­un­wil­li­gen bzw. zah­lungs­un­fä­hi­gen Schuld­nern kön­nen ein Unter­neh­men oder einen Gewer­be­trei­ben­den nicht sel­ten in erns­te finan­zi­el­le Pro­ble­me brin­gen. Daher ist es emp­feh­lens­wert, sich im Bereich der Ein­trei­bung von Außen­stän­den unter­stüt­zen zu lassen.

Ich über­neh­me für Sie das gesam­te For­de­rungs­ma­nage­ment, vom Mahn­ver­fah­ren sowie der Titu­lie­rung vor­han­de­ner Ansprü­che, bis hin zur Ein­lei­tung umfas­sen­der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Dane­ben beschäf­ti­gen sich auch vie­le natür­li­che Per­so­nen und Unter­neh­men mit der umfas­sen­den Abwehr von unbe­grün­de­ten For­de­run­gen und den damit ver­bun­de­nen Kla­gen von ver­meint­li­chen Gläubigern. 

Wen­den Sie sich ver­trau­ens­voll an mich, was den Ein­zug und die Abwehr von For­de­run­gen anbelangt!