Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich insbesondere zu folgenden Schwerpunkten:
- Kündigungen, Abfindungen
- Abmahnungen
- Arbeitsverträge
- Lohnansprüche
- Urlaub und Krankheit
- Betriebsrat
- Tarifverträge
Ich unterstütze Sie in unterschiedlichen Themenbereichen, wie beispielsweise nach einer Kündigung, einer Abmahnung oder bei der Frage der Abfindung.
Ich helfe Ihnen, die richtige Lösung zu finden!
Das Kündigungsschutzgesetz beispielsweise schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen Entlassungen. Diese Regelungen sind im Sinne des Arbeitnehmerschutzes rechtlich zwingend und können durch vertragliche Vereinbarungen nicht aufgehoben oder beschränkt werden.
Eine Kündigung ist demnach nur zulässig, wenn betriebs‑, personen- oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen.
Kontaktieren Sie mich nach einer ausgesprochenen Kündigung am besten direkt! Ab diesem Zeitpunkt gilt es bestimmte Fristen einzuhalten!