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Arbeits­recht

Im Arbeits­recht bera­te und ver­tre­te ich ins­be­son­de­re zu fol­gen­den Schwerpunkten:

  • Kün­di­gun­gen, Abfindungen
  • Abmah­nun­gen
  • Arbeits­ver­trä­ge
  • Lohn­an­sprü­che
  • Urlaub und Krankheit
  • Betriebs­rat
  • Tarif­ver­trä­ge

Ich unter­stüt­ze Sie in unter­schied­li­chen The­men­be­rei­chen, wie bei­spiels­wei­se nach einer Kün­di­gung, einer Abmah­nung oder bei der Fra­ge der Abfindung.

Ich hel­fe Ihnen, die rich­ti­ge Lösung zu finden!

Das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz bei­spiels­wei­se schützt Arbeit­neh­mer vor will­kür­li­chen Ent­las­sun­gen. Die­se Rege­lun­gen sind im Sin­ne des Arbeit­neh­mer­schut­zes recht­lich zwin­gend und kön­nen durch ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen nicht auf­ge­ho­ben oder beschränkt wer­den.
Eine Kün­di­gung ist dem­nach nur zuläs­sig, wenn betriebs‑, per­so­nen- oder ver­hal­tens­be­ding­te Grün­de vor­lie­gen.
Kon­tak­tie­ren Sie mich nach einer aus­ge­spro­che­nen Kün­di­gung am bes­ten direkt! Ab die­sem Zeit­punkt gilt es bestimm­te Fris­ten einzuhalten!